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Brexit Desk

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Das Vereinigte Königreich (VK) ist am 31. Januar 2020 offiziell aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Beide Parteien haben sich jedoch auf eine Übergangszeit geeinigt, in der das VK bis zum 31. Dezember 2020 noch als Mitgliedsstaat der EU anzusehen ist. Bis zum Ablauf dieser Übergangszeit gelten im VK weiterhin die europäischen Regelungen. Die von Boris Johnson geführte britische Regierung hat mehrfach angedeutet, dass sie einen harten Brexit anstrebt, was bedeutet, dass es kein Handelsabkommen zwischen der EU und dem VK geben wird. Dies könnte tiefgreifende Folgen für Sie haben, wenn Ihre Geschäftspartner zum Beispiel im VK ansässig sind, Ihr Unternehmen eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung im VK hat oder wenn Sie Waren durch oder ins VK (Supply-Chain) transportieren oder umgekehrt.

Unsere Mitarbeiter des BUREN Brexit Desk-Teams verfolgen aufmerksam die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Brexit. Sie beraten und informieren Sie über die neuesten Entwicklungen und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung von Änderungen aufgrund neuer Gesetze und Vorschriften.    

Am unteren Ende dieser Seite finden Sie Links zu den Veröffentlichungen unseres Brexit Desks. Hier finden Sie in klarer Sprache, welche Maßnahmen möglicherweise auf Sie bzw. Ihr Unternehmen Anwendung finden und Sie erhalten praktische Hinweise wie Sie am besten vorgehen können.

RECHTSBERATUNG BREXIT DESK

Unsere Berater stehen Ihnen selbstverständlich auch gerne zur Seite, wenn sie von den Folgen des Brexits betroffen sind. Wir beraten Sie u.a. gerne zu Fragen im Bereich von:

Finanzrecht & Investment Management
Der Brexit hat erhebliche Auswirkungen auf die Position von Banken und andere Finanzdienstleister in den Niederlanden. Nach Ablauf der Übergangsfrist fällt für in den Niederlanden ansässige zugelassene Finanzinstitute (wie z.B. Wertpapierhandelsunternehmen, Banken und Versicherer) die Anwendung des Europäischen Passes (auch ‚Finanzpass‘ genannt) weg. Auch werden die Vorschriften über das Outsourcing von Tätigkeiten durch niederländische Finanzdienstleister an im Vereinigten Königreich ansässige Finanzinstitute vom Brexit berührt. Es könnte erforderlich sein, das von der englischen Aufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority) angebotene “Temporary Permissions Regime” zu nutzen oder auf anderem Wege im Vereinigten Königreich Ihre Dienstleistungen anzubieten. Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung? Bitte wenden Sie sich dann an einen unserer Finanzrechtsexperten, die die Entwicklungen sehr aufmerksam verfolgen.

Steuerrecht
Abhängig von dem Ergebnis der Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und dem VK, ein harter Brexit weitreichende Folgen für die Erhebung von u.a. Umsatzsteuern, Zöllen, Sozialversicherungsansprüchen, Einkommenssteuern und Körperschaftssteuern haben. Ein großer Teil dieser Steuern basiert nämlich auf europäischem Recht, europäischen Richtlinien und Verordnungen die im VK nicht mehr gelten werden. Unsere Steuerrechtsexperten verfolgen die Brexit-Entwicklungen und die Verhandlungen über ein Handelsabkommen sehr aufmerksam und sie beraten Sie gerne in für Sie relevante steuerrechtliche Fragen.

Arbeitsrecht
Ihr Unternehmen hat eine Niederlassung im VK. Was bedeutet der Brexit für Ihre Mitarbeiter die Sie dort beschäftigen oder die Sie ins VK entsandt haben? Lassen Sie sie wieder zurückkehren? Und was geschieht mit Ihren englischen Arbeitnehmern, die Sie in den Niederlanden eingestellt haben oder wie wirkt sich der Brexit auf von englischen Arbeitgebern entsandte Mitarbeiter die für Sie arbeiten aus? Sollten Sie Maßnahmen ergreifen? Arbeitgeber müssen sich auf den Brexit vorbereiten, indem sie darlegen, mit welcher Art von Arbeitnehmern/Selbstständigen sie zu tun haben. Abhängig von dem Ergebnis der Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und dem VK, könnte der Brexit erhebliche arbeitsrechtliche Auswirkungen haben. Denken Sie dabei zum Beispiel an die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, den freien Dienstleistungsverkehr, die sozialen Sicherheitsansprüche, Arbeitsbedingungen (im Zusammenhang mit entsandten Arbeitnehmern), Altersrente usw. Unsere Arbeitsrechtler beraten und begleiten Sie gerne zu diesen Themen.

Handelsverträge und Streitfälle
Abhängig von dem Ergebnis der Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und dem VK, könnte das Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 große Folgen für Unternehmen haben, die aus dem VK importieren oder dorthin exportieren. So müssen englische und europäische Waren zum Beispiel bis zum 31. Dezember 2020 noch dieselben Produktstandards erfüllen, aber könnte sich dies abhängig von dem Abschluss eines Handelsabkommens zum 1. Januar 2021 ändern. Dies könnte bedeuten, dass Produkte die Sie aus dem VK einführen, nicht mehr automatisch auf dem europäischen Markt zugelassen werden und umgekehrt. Gleiches könnte im Zusammenhang mit Product Labelling gelten. Auch können bestimmte Produkte Importquoten unterliegen und werden die Kosten infolge zusätzlicher Import- und Exportvorgänge und zusätzlicher Zölle steigen. 

Darüber hinaus ist es wichtig, die Vorschriften im Bereich der Streitbeilegung zu beachten. Bis zum 31. Dezember 2020 sind in der EU ergangenen Urteile im VK unmittelbar vollstreckbar. Mit dem Ende der Übergangsfrist wird auch die Anwendung der EU-Vorschriften, die dies vorsehen, im Vereinigten Königreich beendet werden, was bedeuten könnte, dass Sie eine andere Form der Streitbeilegung in Betracht ziehen müssen. Es ist daher für jedes Unternehmen, das mit dem VK Geschäfte macht, sehr wichtig, im Vorfeld auf das Ende der Übergangsfrist, Handelsverträge mit britischen Lieferanten oder Kunden neu zu bewerten. Insbesondere ist es wichtig zu ermitteln, wer für die Einhaltung der geltenden Produktnormen, wie z.B. in der EU die CE-Kennzeichnung und die Kennzeichnungsvorschriften (Labelling), verantwortlich ist und wer gegebenenfalls die mit dem Import oder Export verbundenen zusätzlichen Kosten trägt. Auch kann der Brexit Auswirkungen auf den Schutz des geistigen Eigentums und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, sowie auch auf den Datenschutz und auf die Art der Streitbeilegung haben. Um unangenehme Überraschungen in 2021 zu vermeiden, empfiehlt es sich überaus diesem Thema rechtzeitig Aufmerksamkeit zu schenken.

Haben Sie Fragen oder brauchen sie Hilfe? Unsere Rechtsexperten folgen die Entwicklungen sehr genau. Sie beraten und unterstützen Sie gerne bei Verhandlungen und Streitigkeiten.

IP/IT und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Patente sind vom Brexit nicht betroffen, da das Vereinigte Königreich weiterhin Vollmitglied des Europäischen Patentübereinkommens ist. Bestehende EU-Marken- und Geschmacksmusterregistrierungen werden vom UK Intellectual Property Office in nationale UK-Registrierungen umgewandelt. Dies erfordert keine Maßnahmen seitens des Markeninhabers. Ausgangspunkt für einen harten Brexit ist, dass der Grundsatz der Erschöpfung von Rechten des geistigen Eigentums anerkannt bleibt. Rechte an Waren, die mit Zustimmung des Patent-, Marken- oder Geschmacksmusterinhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden, werden nach dem Brexit auch im VK erschöpft sein. Allerdings werden Waren, die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf den britischen Markt gebracht werden, nicht unbedingt im EWR erschöpft sein, was Möglichkeiten eröffnet, gegen Parallelimporte aus dem Vereinigten Königreich vorzugehen.

Was den Datenschutz angeht, wird das VK bei einem harten Brexit ein Drittstaat sein, in dem der Datenschutz aus EU-Sicht nicht unbedingt gewährleistet ist. Das bedeutet, dass Sie bei der Übertragung personenbezogener Daten in das VK die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für einen sicheren Datenexport erfüllen müssen, z. B. durch den Abschluss eines Mustervertrags mit der Europäischen Kommission. Unsere IP/IT- und DSGVO-Experten beraten und begleiten Sie gerne in jegliche Fragen zu diesen Themen.

Mergers & Acquisitions
Der Brexit hat erhebliche Auswirkungen auf M&A-Transaktionen. Was bedeutet der Brexit konkret für laufende, bereits abgeschlossene und zukünftige Transaktionen? Kann eine geplante Übernahme abgebrochen werden? Können die Bedingungen einer Transaktion angepasst werden?

Unternehmen aus dem VK und Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten werden im Lichte aller Unwägbarkeiten ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Kontinuität ihrer Geschäftstätigkeit so weit wie möglich sicherstellen wollen. Strategische Übernahmen oder Joint Ventures zwischen Parteien aus dem VK und der EU könnten eine Möglichkeit zu einer solchen Sicherstellung sein. Wird es für Unternehmen auf beiden Seiten allmählich schwieriger werden, geeignete Akquisitionsmöglichkeiten oder Partner zu finden? Werden bereits angefangene Transaktionen oder Partnerschaften beschleunigt abgeschlossen werden?

Unsere Experten der M&A-Praxisgruppe beraten Sie gerne zu den Auswirkungen des Brexits auf Ihre Transaktionen und wie Sie damit am besten umgehen können.   

Stellen Sie Ihre Fragen lieber in eigener Sprache?
Dann stehen unsere Leiterin des German Desks, Friederike Henke, oder für finanzrechtliche Fragen ihre Kollegin Lous Vervuurt Ihnen gerne zur Verfügung – nehmen Sie gerne Kontakt auf:

Friederike Henke                                           Lous Vervuurt
Senden Sie mir eine E-Mail                            Senden Sie mir eine E-Mail
Telefon: +31 6 475 82 658                              Telefon: +31 70 318 4299

VERÖFFENTLICHUNGEN BREXIT DESK

auf Englisch.

M&A
26. Januar 2021
Brexit & M&A: Auswirkungen auf Zielgesellschaften mit Geschäftsaktivität im Vereinigten Königreich und auf britische Käufer

Export / Zoll
4. Januar 2021
A hard Brexit after all?

29. September 2020
Update: enforcement new definition of exporter postponed up till 1 January 2021

10. Juli 2020
Final call for non-European companies exporting goods from the European Union to revise their supply chain

Steuerrecht
4. Januar 2021
A hard Brexit after all?

7. Februar 2020
Brexit: where do we stand tax wise?

Finanzrecht
5. Februar 2020
Financial regulators in Luxembourg and the Netherlands reach agreement with UK FCA in preparation of a no-deal Brexit

10. Dezember 2018
What about Brexit and financial institutions?

12. November 2018
Brexit Alert | Financial services

Sonstiges
8. Juni 2016
Brexit: chances on the European continent

Team

Christel Prevoo

Associate | Lawyer
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 (0)20 237 11 15

Epke Spijkerman

Partner | Lawyer
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+31 (0)20 23 711 16

Friederike Henke

Leiterin German Desk | Advocaat & Rechtsanwältin
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 20 333 8390

Philip ter Burg

Partner | Lawyer
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 (0)70 318 4828

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