International

Internationale Tätigkeitsbereiche

Compliance

Compliance

Mandantenidentifizierung
Aufgrund der europäischen Vorschriften im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gilt für die Dienstleistungen unserer Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. das niederländische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung [Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme] („das Gesetz“).

Aufgrund dieses Gesetzes müssen wir unsere Mandanten vor der Durchführung unserer Tätigkeiten identifizieren. Außerdem besteht die Verpflichtung, sogenannte unübliche (finanzielle) Transaktionen bei der Financial Intelligence Unit Nederland zu melden. In solchen Situationen ist es uns nicht erlaubt, den betreffenden Mandanten über die erfolgte Meldung zu informieren.

Die Nichteinhaltung des Gesetzes kann dazu führen, dass unsere Mitarbeiter strafrechtlich verfolgt werden. 

Niederländische (inländische) juristische Personen können mithilfe eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einer notariellen Urkunde identifiziert werden. Die Identität ausländischer juristischer Personen kann zum Beispiel aufgrund eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes oder aufgrund anderer, im internationalen Verkehr üblicher Dokumente identifiziert werden, die im Herkunftsland als gültiges Identifizierungsmittel gesetzlich anerkannt sind. Außerdem ist es notwendig, von denjenigen Personen, die die juristische Person vertreten, die Namen und Geburtsdaten zu erfassen und zu speichern.

Bei in- und ausländischen juristischen Personen muss - vorbehaltlich in Ausnahmefällen - auch der Endbegünstigte (ultimate beneficial owner) identifiziert werden. Darunter wird die natürliche Person verstanden, die mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % Anteile an der Mandantin oder anderweitig die Kontrolle über die Mandantin zu mehr als zu 25 % besitzt.

Natürliche Personen können zum Beispiel aufgrund eines Passes identifiziert werden. Bei Mandanten aus dem Ausland, die als politisch exponierte Personen (politically exposed persons) betrachtet werden, muss eine zusätzliche Überprüfung stattfinden.

Verpflichtende Offenlegung potenziell aggressiver grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Gemäß der EU Richtlinie 2018/822 bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen müssen potenziell aggressive Steuergestaltungen, die am oder nach dem 25. Juni 2018 gelten, der zuständigen Steuerbehörde gemeldet werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren regulären Ansprechpartner oder an Peter van Dijk.