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24-03-2021

Steuermaßnahmenpaket 2021 – Was kommt auf Sie zu, was ist schon da?

Reduzierung des Körperschaftssteuersatzes
Seit dem 1. Januar 2021 beträgt der niederländische Körperschaftsteuersatz für steuerpflichtige Gewinne bis einschließlich 245.000 EUR 15% – eine Reduzierung um 1,5% im Vergleich zum Vorjahr – und 25 % für steuerpflichtige Gewinne, die diesen Betrag überschreiten. Es wird erwartet, dass im Jahr 2022 die Decke für den 15 %-Satz auf 395.000 EUR erhöht wird.

Liquidationsverlustregeln
Die Vorschriften über Liquidationsverluste sind seit dem 1. Januar 2021 strenger. Lediglich Verluste aus einer Liquidation von Tochterunternehmen bis zu einem Betrag von 5.000.000 EUR sind abzugsfähig. Der darüber hinausgehende Teil ist nur abzugsfähig für Tochterunternehmen, bei denen ein Steuerzahler, der einen entscheidenden Einfluss hatte, sich in (i) der EU, (ii) in dem EWR oder (iii) in einem Drittstaat mit dem die EU ein Assoziationsabkommen geschlossen hat (d.h. die Türkei), befindet.

Darüber hinaus ist die Zeit, in der Verluste abzugsfähig sind, begrenzt: Verluste sind nur abzugsfähig, wenn die Liquidation innerhalb von drei Jahren nach Einstellung der Betriebstätigkeit oder nach Abschluss der Liquidationsentscheidung beendet wird (es sei denn, die Laufzeit wäre aus geschäftlichen Gründen länger).

Niederländische Beteiligungsfreistellung – möglicher Informationsaustausch für substanzschwache zwischengeschaltete Holdinggesellschaften
Es wurde angekündigt, dass die Verfügbarkeit der Beteiligungsfreistellung in Situationen, in denen ein Körperschaftsteuerzahler als zwischengeschaltete Holdinggesellschaft mit unzureichender Präsenz in den Niederlanden auftritt, nicht von Substanzanforderungen abhängig gemacht werden darf. Nach Angaben der niederländischen Regierung wird des Weiteren untersucht, ob im Jahr 2022 Rechtsvorschriften eingeführt werden können, die den automatischen Informationsaustausch mit relevanten Herkunftsländern für substanzschwache zwischengeschaltete Holdinggesellschaften ermöglichen. Dies steht im Einklang mit den aktuellen Offenlegungsregeln für Finanzdienstleistungsunternehmen.

Anpassung auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes (at arm’s length principle)
Auf der Grundlage der aktuellen niederländischen Steuervorschriften müssen für Transaktionen zwischen verbundenen Entitäten dieselben Bedingungen gelten wie für voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen (der Fremdvergleichsgrundsatz oder im Englischen „at arm’s length principle“).

Nach den vorgeschlagenen neuen Regeln werden herabsetzende Anpassungen des Bilanzgewinns, die Aktivierung höherer steuerlicher Verlustvorträge und Wertsteigerungen von Vermögenswerten, die von verbundenen Parteien erworben wurden (die Wertsteigerungen werden auch als „formlose Kapitaleinlagen“ bezeichnet) unter Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes abgelehnt, (kurz gesagt) wenn der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass keine entsprechende Aufwärtskorrektur der Steuerbemessungsgrundlage in dem Gebiet der verbundenen Partei vorgenommen wird.

Diese neuen Regeln gelten jedoch nicht für Situationen, in denen Verrechnungspreisdiskrepanzen aufgrund von Steuersatzunterschieden bestehen.

Erweiterung der bedingten Quellensteuer auf Dividenden
Die niederländische Regierung plant, die bedingte Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren zum Jahr 2024 zu ändern und eine bedingte Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen in Niedrigsteuergebiete oder in missbräuchlichen Situationen einzuführen. Um eine Überlagerung mit der bestehenden Quellensteuer zu vermeiden, kann die erhobene Quellensteuer mit der bedingten Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen verrechnet werden.

Ausgeweitete Verlustrückrechnung – die niederländische Corona-Reserve
Für Körperschaftsteuerzwecke dürfen Unternehmen den zu erwartenden Verlust für das Jahr 2020 im Zusammenhang mit der Coronakrise mittels des Verlustrücktrags (niederländische Corona-Reserve) zur Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns im Jahr 2019 verrechnen. Dies steht im Einklang mit den zuvor angekündigten niederländischen Steuermaßnahmen zur Minderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie.

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