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13-07-2022

Neue Gesetzgebung zum Wohnungsmarkt in den Niederlanden

Im Jahr 2022 hat die niederländische Regierung mehrere neue Regelungen erlassen, um die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum zu fördern und den Anstieg der Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt zu begrenzen. Dieser Bericht enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften.

BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG
Um Investoren davon abzuhalten, Eigenheime in Gebieten mit Wohungsknappheit aufzukaufen, hat die niederländische Regierung am 1. Januar 2022 Rechtsvorschriften erlassen, die es den Gemeinden erlauben, die Vermietung von ehemaligen Eigenheimen zu verbieten.

Mehrere Gemeinden haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. Die Stadt Amsterdam hat ein Vermietungsverbot für ehemals eigengenutzte Immobilien mit einem Marktwert von bis zu 512.000 EUR eingeführt, was etwa 60 % der eigengenutzten Immobilien in Amsterdam entspricht. Auch in Den Haag und in bestimmten Gebieten von Rotterdam dürfen Käufer von Eigenheimen mit einem Marktwert von weniger als 355 000 EUR ihre Immobilien nicht mehr vermieten. Das Gleiche gilt für selbstgenutztes Wohneigentum in Utrecht mit einem Wert von unter 487.000 EUR.

BESCHRÄNKUNGEN FÜR MIETERHÖHUNGEN
Im Bereich des regulierten Wohnungsmarkts mit Anfangsmieten von bis zu 763 EUR wurde die aus der Pandemie stammende Mietpreisbremse durch ein System von einkommensabhängigen Mieterhöhungen ersetzt:

 

Einpersonenhaushalte

Mehrpersonenhaushalte

Maximale Mieterhöhung

Einkommen bis zu 47,948 EUR

Einkommen bis zu 55,486 EUR

Mieten unter 300 EUR: 25 EUR

Mieten über 300 EUR: 2,3 %

Einkommen zwischen 47,948 EUR und 56,527 EUR

Einkommen zwischen 55,486 EUR und 75,369 EUR

50 EUR

Einkommen höher als 56,527 EUR

Einkommen höher als 75,369 EUR

100 EUR

Andere neu eingeführte Rechtsvorschriften schränken die Rolle des Marktwertes von Wohnungen im regulierten Wohnungssektor bei der Berechnung der zulässigen Anfangsmiete ein. Die Punkte, die für den Marktwert vergeben werden, liegen nun bei maximal 33 % der Gesamtpunktzahl.

Erstmals werden mit den neuen Rechtsvorschriften auch vorübergehende Beschränkungen für Mieterhöhungen auf dem bisher nicht regulierten Wohnungsmarkt für Mietverträge mit einer Anfangsmiete von mehr als 763 EUR eingeführt. Vom 1. Januar 2022 bis Mai 2024 sind die jährlichen Mieterhöhungen in diesem Sektor auf die Inflationsrate plus 1 %-Punkt begrenzt.

Eine Beurteilung und Entscheidung über eine mögliche Verlängerung dieser Beschränkung wird vor Ende des Jahres 2024 erwartet.

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