Corinne Schot
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Überblick
Die vorgeschlagenen Änderungen des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes (Wet financieel toezicht – Wft) sehen eine gezieltere Anwendung der 20% Bonusgrenze vor. Die wichtigste Änderung beschränkt den Anwendungsbereich von allen Mitarbeitern auf „identifizierte Mitarbeiter”, deren Tätigkeiten das Risikoprofil der Finanzinstitute wesentlich beeinflussen. Das niederländische Repräsentantenhaus (Tweede Kamer) hat diesen Änderungen zugestimmt. Die Angelegenheit muss nun noch vom Senat (Eerste Kamer) genehmigt werden. Diese Genehmigung wird im Laufe des Frühlings erwartet.
1. Wesentliche Unterschiede zu den aktuellen Wft-Bonusregeln
Engerer Anwendungsbereich
Die grundlegende Änderung besteht darin, dass die 20% Bonusgrenze nicht mehr für alle Mitarbeiter gilt, sondern nur noch für „identifizierte Mitarbeiter", deren Tätigkeiten das Risikoprofil des Instituts wesentlich beeinflussen.
Unveränderter Prozentsatz
Die 20% Bonusgrenze selbst bleibt unverändert, auch für Direktoren.
Einheitliche Anwendung über mehrere Bestimmungen hinweg
Die Beschränkung auf „identifizierte Mitarbeiter" gilt für mehrere Wft-Bestimmungen (Artikel 1:118(3), 1:120(2)(b), 1:121, 1:122(1) und 1:130), wobei das Kriterium „deren Tätigkeiten das Risikoprofil wesentlich beeinflussen" einheitlich hinzugefügt wird.
Definition von „identifizierten Mitarbeitern"
Die Definition umfasst:
2. Verbesserungen gegenüber des aktuellen Wft
Bessere Anpassung an die EU
Die gezieltere Anwendung gewährleistet eine bessere Angleichung an die EU-Gesetzgebung, da die Bonusobergrenze nur für Mitarbeiter gilt, die das Risikoprofil wesentlich beeinflussen, und nicht für alle Mitarbeiter.
Verbesserte Wettbewerbsposition
Die Änderungen verbessern das Geschäftsklima und die Wettbewerbsposition durch:
Mehr regulatorische Klarheit
Es besteht größere Klarheit, da die Kategorien der „wesentlichen Risikoträger" nun mit Artikel 92 Absatz 3 der CRD verknüpft sind.
Wahrung der aufsichtsrechtlichen Ziele
Die strenge Obergrenze von 20 % bleibt dort bestehen, wo sie am wichtigsten ist: für Direktoren und andere risikorelevante Funktionen. Damit werden die politischen Ziele der Verringerung von Fehlanreizen und des Schutzes von Kundeninteressen gewahrt.
3. Keine Verschlechterung der Standards
Keine verschärften Beschränkungen
Im Vergleich zum aktuellen Wft gibt es keine Verschlechterungen oder Verschärfungen. Der Vorschlag beschränkt die Anwendung der Bonusobergrenze von allen Mitarbeitern auf nur „identifizierte Mitarbeiter", während die 20% Obergrenze selbst und der allgemeine Anwendungsbereich für Finanzinstitute unverändert bleiben.
Geringerer Compliance Aufwand
Verschiedene Vergütungsanforderungen werden auf risikorelevante Mitarbeiter beschränkt:
Diese Einschränkungen reduzieren den Compliance-Aufwand für Finanzinstitute.
4. Folgenabschätzung
Entlastung für die meisten Mitarbeiter
Die vorgeschlagene Änderung stellt für die meisten Mitarbeiter eine Erleichterung gegenüber den aktuellen Vorschriften dar, während für Funktionen, die tatsächlich risikobestimmend sind, strenge Bonusbeschränkungen beibehalten werden.
Verbessertes Geschäftsklima
Die Änderungen dürften das niederländische Geschäftsklima verbessern, ohne die aufsichtsrechtlichen Ziele zu beeinträchtigen. Dadurch wird die Niederlande bei der Gewinnung und Bindung von Talenten im Finanzsektor wettbewerbsfähiger.
Beibehaltung der aufsichtsrechtlichen Standards
Die zentralen aufsichtsrechtlichen Schutzmaßnahmen bleiben für Positionen bestehen, bei denen strenge Bonusbeschränkungen der Minderung übermäßiger Risikobereitschaft dienen sollen.
5. Praktische Auswirkungen auf Finanzinstitute
Finanzinstitute sollten sich auf diese Änderungen vorbereiten, indem sie:
Fazit
Die Änderungen stellen einen sorgfältigen Ausgleich zwischen der Aufrechterhaltung solider Aufsichtsstandards und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit niederländischer Finanzinstitute auf dem europäischen Markt dar.
Der gezielte Ansatz stellt sicher, dass strenge Bonusbeschränkungen für diejenigen Positionen bestehen bleiben, bei denen sie ihren beabsichtigten Zweck erfüllen, nämlich die Minderung übermäßiger Risikobereitschaft, während unnötige Beschränkungen für andere Berufsgruppen aufgehoben werden.
Dies stellt eine pragmatische Verfeinerung des Regulierungsrahmens dar, die auf praktische Herausforderungen reagiert und gleichzeitig die Kernziele der ursprünglichen Gesetzgebung bewahrt.
Nächste Schritte
Wir werden die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin beobachten und Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden halten.
Für weitere Informationen oder spezifische Fragen dazu, wie sich diese Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken könnten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stellen Sie Ihre Fragen gerne in eigener Sprache? Dann steht unsere Leiterin des German Desks, Friederike Henke, Ihnen zur Verfügung – nehmen Sie gerne Kontakt auf.
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