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Internationale Tätigkeitsbereiche

10-01-2021

BUREN richtet Brexit Desk ein

Das Vereinigte Königreich (VK) hat die Europäische Union (EU) offiziell am 31. Januar 2020 verlassen, aber beide Parteien haben sich auf eine Übergangszeit geeinigt, in der das VK bis zum 31. Dezember 2020 noch als Mitgliedstaat der EU angesehen wird.

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen sind noch in vollem Gange, aber ein harter Brexit ist nicht ausgeschlossen. Unabhängig davon, ob ein Handelsabkommen rechtzeitig abgeschlossen wird oder nicht, wird der Brexit weitreichende Folgen haben, wenn Ihre Geschäftspartner im VK ansässig sind, Ihr Unternehmen eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung im VK hat oder wenn Sie Waren durch oder ins VK transportieren (Supply Chain) und umgekehrt.

Um Sie während des Brexits bestmöglich zu unterstützen, hat BUREN einen Brexit Desk eingerichtet.

Anwälte, Steuerexperten und Rechtsberater aus verschiedenen Praxisgruppen von BUREN setzen aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen in klare und praktische Ratschläge für Ihr Unternehmen um. Selbstverständlich helfen unsere Rechtsberater Ihnen auch gerne, wenn Sie von den Folgen des Brexit betroffen sind.

Auf unserer Brexit-Desk-Seite finden Sie weitere Informationen und die neuesten Updates.

Sie können sich direkt an einen unserer Ansprechpartner wenden. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

Ansprechpartner

Philip ter Burg

Partner | Lawyer
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 (0)70 318 4828

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