17-03-2026
Von Den Haag nach Berlin und zurück: Was der niederländische Koalitionsvertrag für deutsche Firmen bedeutet
Nur drei Wochen nach seinem Amtsantritt als niederländischer Ministerpräsident hat Rob Jetten gestern in Berlin seinen ersten offiziellen Besuch in Deutschland absolviert. Bei der anschließenden gemeinsamen Pressekonferenz unterstrichen Bundeskanzler Friedrich Merz und Jetten gleichermaßen die strategische Bedeutung der deutsch-niederländischen Zusammenarbeit: Als zwei der größten Volkswirtschaften der Eurozone und enge Verbündete innerhalb der Europäischen Union teilen Deutschland und die Niederlande nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern verfolgen auch in zentralen politischen Fragen ähnliche Ziele. Jettens Besuch in Berlin macht deutlich, dass die neue niederländische Regierung die enge Kooperation mit Deutschland als Priorität sieht.
Am 23. Februar 2026 trat die neue niederländische Regierung an. Unter der Leitung von D66-Chef Jetten haben die drei Koalitionsparteien, die sozialliberale D66, die rechtsliberale VVD und die christdemokratische CDA, bereits vor einigen Wochen den Koalitionsvertrag „Aan de slag – Bouwen aan een beter Nederland" vorgestellt. Unter dem Motto „An die Arbeit" schlägt die Koalition einen wirtschaftspolitisch stabilitätsorientierten Kurs vor, mit gezielten Investitionen in Innovation, Energie und Infrastruktur.
Da es sich um ein Minderheitskabinett handelt, ist die Regierung bei der Umsetzung ihrer Pläne auf parlamentarische Unterstützung aus der Opposition angewiesen. Ob und wann die einzelnen Vorhaben zu konkreten Gesetzesänderungen führen, bleibt daher abzuwarten.
Die folgende Übersicht fasst die für Unternehmen wichtigsten Themen aus dem Koalitionsvertrag im Kontext Steuerrecht, Arbeitsrecht, Regelabbau und Genehmigungsrecht, Cybersicherheit und Datenschutz sowie Energierecht und Innovation zusammen und verschafft Einblicke für deutsche Unternehmen mit niederländischen Tochtergesellschaften und/oder Vertragspartnern – oder jenen, die Expansionsplänen in die Niederlande haben.
Steuerrecht:
- Die Körperschaftsteuer soll nicht erhöht werden. Weiterhin sollen u.a. die Entsenderregelung, die Innovationsbox, der Verlustvortrag und -rücktrag und die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung unverändert bestehen bleiben.
- Die Unternehmensnachfolge- und die Übertragungsregelung für Familienunternehmen sollen gleichbleiben.
- Die steuerliche Forschungsförderung wird für KI- und Technologieentwicklung ausgeweitet. Die Investitionsförderungen für Energie, Umwelt und beschleunigte Abschreibung werden zu einer robusten Investitionsregelung zusammengeführt.
- Es wird einfacher, Mitarbeiter in Aktien und Aktienoptionen zu entlohnen. Die Möglichkeiten für steuerlich begünstigte Mitarbeiterbeteiligungen werden ausgeweitet.
- Die Grunderwerbsteuer für Investoren beim Kauf von Immobilien zur Vermietung wird zum 1. Januar 2027 von 8% auf 7% gesenkt.
Arbeitsrecht:
- Die Lohnfortzahlung bei Krankheit soll für Arbeitgeber, insbesondere im Klein- und Mittelunternehmensbereich, praktikabler gestaltet werden. Bürokratische Hindernisse im Wiedereingliederungsgesetz werden außerdem abgebaut. Dies beinhaltet weniger Berichtspflichten, weniger Sanktionsunsicherheit und mehr direkter Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Die Arbeitslosenversicherung soll reformiert werden. Ab dem 1. Januar 2028 wird die maximale Bezugsdauer auf ein Jahr begrenzt. Ab dem 1. Januar 2030 wird die Leistung in den ersten zwei Monaten auf 80% des früheren Lohns erhöht; gleichzeitig werden die Anspruchsvoraussetzungen verschärft.
- Im Rahmen von Kündigungen soll die Erstattungsregelung für die Abfindung bei Langzeitkrankheit für alle Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2028 abgeschafft werden. Die Abfindung bei Kündigung wird inhaltlich reformiert und an die neue Infrastruktur für lebenslanges Lernen geknüpft: Arbeitgeber, die nachweislich in Weiterbildung, Umschulung oder Wiedereingliederung investiert haben, können geringere oder keine Abfindungsverpflichtungen haben. Persönliche Umstände der Arbeitnehmer sollen weiterhin im Entlassungsverfahren stärker berücksichtigt werden.
- Das Wettbewerbsverbot wird modernisiert, unter anderem mit einer maximalen Dauer von einem Jahr, einer Begründungspflicht, einer geografischen Abgrenzung und einer monatlichen Vergütungspflicht.
- Das Gesetz für Selbstständige soll so schnell wie möglich schrittweise eingeführt werden, beginnend mit der gesetzlichen Vermutung eines Arbeitsverhältnisses. Die Grundversicherung gegen Berufsunfähigkeit für Selbstständige wird mit der Möglichkeit einer privaten Versicherung weiterbehandelt.
- Das Rentenalter wird ab dem 1. Januar 2033 direkt im Verhältnis 1:1 an den Anstieg der Lebenserwartung gekoppelt.
Regelabbau und Genehmigungsrecht:
- Jährlich sollen mindestens 500 Regeln gestrichen oder vereinfacht werden. Das erste solche Vereinfachungsgesetz tritt Anfang 2027 in Kraft. Entbehrliche nationale Verschärfungen von EU-Regeln sollen abgeschafft und neue EU-Richtlinien sollen schneller und möglichst unverändert umgesetzt werden.
- Bei Fristüberschreitung durch eine Behörde kann eine automatische Genehmigung und der Erlass der Gebühren erfolgen. Gemeinden werden verpflichtet, innerhalb von 12 Wochen über Einsprüche zu Genehmigungen zu entscheiden.
Cybersicherheit und Datenschutz:
- Die NIS2-Richtlinie soll schnell umgesetzt werden, damit lebenswichtige Sektoren auf Cyberbedrohungen vorbereitet sind und schnell reagieren können. Außerdem analysieren nationale Stresstests strategische Technologieabhängigkeiten. Digitale Geräte aus Risikoländern werden aus vitalen Sektoren ferngehalten.
- Im Finanzsektor wird das Anti-Geldwäschegesetz risikobasierter gestaltet und an internationale Standards angepasst.
- Auf europäischer Ebene werden eine Überarbeitung und Vereinfachung der Datenschutzgrundverordnung angestrebt.
Energierecht und Innovation:
- Die nationale CO2-Abgabe wird abgeschafft, um die Dekarbonisierung zu beschleunigen und den inner-europäischen Wettbewerb beizubehalten.
- Ein Krisengesetz zur Netzüberlastung beschleunigt Genehmigungsverfahren für den Netzausbau, angesichts der weitverbreiteten Engpässe im Stromnetz.
- Die indirekte Kostenkompensation für energieintensive Industrie wird erhöht. Für die Senkung des Strompreises der Grundstoffindustrie wird ein Förderbudget bis 2035 bereitgestellt.
- Das Kabinett strebt das Ziel von 3% des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung an und stärkt regionale Innovationscluster in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Energie, Biowissenschaften und Cybersicherheit.
- Eine neue Nationale Investitionsgesellschaft soll innerhalb von zwei Jahren gegründet werden, mit einer Kapitalausstattung von 3 bis 5 Milliarden Euro, um Finanzierungen für Unternehmen bereitzustellen, die den privaten Kapitalmarkt nicht selbstständig nutzen können.
Bei Fragen zu den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf Ihr Unternehmen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.