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20-06-2024

Übersicht über die Verjährungsfrist (Niederlande)

Was ist eine Verjährungsfrist?
Die Verjährungsfrist ist einer der ersten Punkte in einem Gerichtsverfahren, auf welche man achten muss. Sie ist definiert als der Zeitraum, in dem ein Rechtsanspruch nach einer bestimmten Zeitspanne vor Gericht nicht mehr durchsetzbar ist. Sie wirkt sich sowohl auf den Kläger aus, der möglicherweise keine Klage erheben kann, als auch auf den Beklagten, der sie in seiner Klageerwiderung ausdrücklich anführen kann. In den Niederlanden verjährt ein Anspruch in der Regel 20 Jahre nach seiner Entstehung, wenn es keine spezifische Verjährungsfrist gibt. Für die meisten Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren, z. B. für Ansprüche auf bestimmte Leistungen, regelmäßige Zahlungen, unberechtigte Zahlungen, Schadensersatz und die Rückabwicklung eines Vertrags aufgrund der Verletzung einer Vertragsbedingung. Für Verbraucherkäufe beträgt die Frist 2 Jahre (alle niederschrieben). Die Verjährungsvorschriften gelten auch für Schiedsverfahren, Widerklagen und Änderungen von Schriftsätzen. Nach Ablauf der Frist kann der Kläger seine Forderung nicht mehr durchsetzen.

Beginn, Hemmung und Unterbrechung der Frist
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Entstehung des Anspruchs oder mit der Fälligkeit. Bei einer Schadensersatzklage beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem beide Parteien wussten, dass ein Schaden vorliegt und wer dafür verantwortlich ist. Bei der Anfechtung eines Vertrags beginnt die Frist in dem Moment, in dem der Geschädigte erkennt, dass er sich geirrt oder getäuscht hat. Die Verjährungsfrist kann durch eine „Unterbrechung“ unterbrochen werden, indem der Kläger beispielsweise eine Klage erhebt, eine Petition einreicht, einen Antrag auf Überprüfung stellt, eine Pfändung vornimmt oder dem Beklagten eine schriftliche Aufforderung/Mitteilung über einen möglichen Anspruch zukommen lässt (unter bestimmten Bedingungen). Beruft sich der Antragsgegner auf Verjährung, so obliegt es dem Antragsteller, die Unterbrechung der Verjährungsfrist zu beweisen. Ist die Verjährung unterbrochen, beginnt eine neue Verjährungsfrist, die der Dauer der ursprünglichen Frist entspricht. Auch Vergleichsgespräche oder eine Schlichtung können die Verjährung unterbrechen, vorausgesetzt, es liegt ein schriftliches Dokument vor, in dem die Unterbrechung des Anspruchs ausdrücklich vereinbart wird.

Datum der Verfahrenseröffnung
Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens unterbricht den Lauf der Verjährungsfrist, wenn eine Forderung in physischer Form eingereicht wird. Vorladungen müssen weiterhin persönlich zugestellt oder an die Adresse des Beklagten übergeben werden.

Änderung oder Verlängerung der Verjährungsfrist
Im Allgemeinen kann die Verjährungsfrist nicht geändert (auch nicht durch das Gericht) oder von den Parteien aufgehoben werden, allerdings können die Parteien in bestimmten Fällen schriftlich eine Unterbrechung der Frist vereinbaren.

Ansprüche aufgrund von Betrug, Verschweigen von Tatsachen oder Irrtum
Im Falle von Betrug, Verschweigen von Tatsachen oder Irrtum werden keine Konsequenzen gezogen und der Anspruch verjährt mit der geltenden Verjährungsfrist; sie führen nicht zu einer Verlängerung der Frist.

Unterschiedliche Verjährungsfristen
Wenn sich mehrere Ansprüche aus demselben Ereignis ergeben, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Auftreten des ersten fälligen Anspruchs. Entstehen mehrere Ansprüche mit unterschiedlichen Verjährungsfristen zu verschiedenen Zeitpunkten, gilt jede Verjährungsfrist nur dann, wenn die Ansprüche unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben.

Verjährung als Einwand
Die Verteidigung muss die Frage der Verjährung in ihrer Klage (Klageerwiderung) ansprechen, andernfalls wird das Gericht die Frage nicht ex officio (von Amts wegen) behandeln. Sie kann jedoch auch noch später im Verfahren geltend gemacht werden. Die Beweislast liegt bei der Partei, die sich auf den Ablauf der Verjährungsfrist beruft.

Tipps für Antragsteller und Antragsgegner
Kläger sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass die Verjährungsfrist nicht von Amts wegen überprüft wird; sie sollten sich nicht auf ein Gespräch einlassen, wenn sie nicht darauf angesprochen werden. Sie sollten sich jedoch vergewissern, dass die Frist nicht verstrichen ist. Der Beklagte sollte sich aktiv um die Verjährung des Anspruchs bemühen: Wenn der Anspruch verjährt ist, sollte ein schriftliches Schreiben an den Kläger verfasst werden. Darüber hinaus steht es ihnen zu, die Verjährung im Verfahren geltend zu machen, aber selbst, wenn ein Anspruch verjährt ist, bedeutet dies nicht, dass die anderen Ansprüche verjährt sind.

Stellen Sie Ihre Fragen gerne in eigener Sprache? Dann steht unsere Leiterin des German Desks, Friederike Henke, Ihnen zur Verfügung – nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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