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10-04-2020

Aktualisiert | COVID19-Maßnahmen Niederlande

Die niederländische Regierung hat in Zusammenhang mit dem Coronavirus Maßnahmen getroffen, um Arbeitsplätze und Einkommen zu schützen und die Folgen des Virus für Unternehmen auszugleichen. Die arbeitsrechtlichen Aspekte dieser Maßnahmen werden hier zusammengefasst, die wichtigste Corona-bedingte Regelung ist die „NOW“.

Übergangsnotmaßnahme Überbrückung für Arbeitsplatzsicherung (Tijdelijke Noodmaatregel Overbrugging voor Werkbehoud (NOW)
Hier finden Sie eine kurze Erläuterung der NOW. Mehr Informationen finden Sie in unserem Alert NOW.

Was beinhaltet die NOW?
Arbeitgeber, die mindestens 20% Umsatzverlust erwarten, können beim UWV (der niederländischen Agentur für Arbeit) für die Dauer von drei Monaten einen Zuschuss von maximal 90% der gesamten Gehaltskosten beantragen. Arbeitgeber zahlen weiterhin den Lohn der Arbeitnehmer zu 100%. Das UWV zahlt einen Vorschuss von 80% des beantragten Zuschusses. Dies ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeiter weiterhin zu bezahlen.

Im Nachhinein wird der tatsächliche Umsatzverlust jedes Unternehmens ermittelt. Das UWV erstellt im Anschluss eine Endabrechnung. Diese kann höher oder niedriger sein als anfänglich erwartet.

Wer kann den NOW-Zuschuss beantragen?
Das NOW-System bietet Unternehmen Unterstützung für die Zahlung von Lohnkosten sowohl von festangestellten Mitarbeiteren als auch von Mitarbeitern mit einem flexiblen Vertrag, sofern sie während der NOW-Dauer beschäftigt bleiben und Gehalt beziehen. Arbeitgeber können daher auch Arbeitnehmern mit flexiblen Verträgen (wie befristete Arbeitsverhältnisse oder Bereitschaftsdienste) mit Hilfe des NOW-Zuschusses ihr Gehalt zahlen, anstatt diese zu entlassen.

Bedingungen der NOW-Regelung
Für die Teilnahme an der NOW-Regelung gelten unter anderem die folgenden Bedingungen: 1) der Arbeitgeber hat  alle Arbeitnehmer soweit möglich auf dem gleichen Niveau zu halten und 2) der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, während des Zuschusszeitraums keine Erlaubnis zur Kündigung aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu beantragen.

Ab wann kann ein Antrag eingereicht werden?

  • Dies ist seit dem 6. April 2020 9.00 Uhr durch ein Formular möglich („Formulier Aanvraag Tegemoetkoming“). Eine Liste mit erforderlichen Dokumenten ist auf der Website des UWV  veröffentlicht:
  • Lohnsteuernummer auf die der Antrag sich bezieht;
  • Sofern Kurzarbeit beantragt wurde: das Aktenzeichen;
  • Die drei Monate, auf die der erwartete minimale Umsatzverlust von 20% sich bezieht;
  • Der erwartete Umsatzverlust für den Zeitraum;
  • Die Kontonummer, auf die das Finanzamt (Belastingdienst) zu viel bezahlte Lohnsteuern zurückzahlt.

Was passiert mit WTV-Anträgen (Kurzarbeit), die bereits eingereicht wurden?
WTV ist am besten mit der deutschen Kurzarbeit vergleichbar. Stattgegebene WTV-Anträge bleiben wirksam. Möchte der Arbeitgeber nach Ende der WTV-Periode eine Verlängerung beantragen, dann gelten für die Verlängerung die NOW-Bedingungen. Bereits eingereichte (aber noch nicht bearbeitete) Anträge für Kurzarbeit gelten als Anträge für das neue NOW-System. Das UWV wird dann aber zusätzliche Informationen von Antragstellern verlangen.

Zusätzliche vorübergehende Unterstützung für Selbstständige (Tijdelijke overbruggingsregeling zelfstandige ondernemers (Tozo))

Einkommensunterstützung und Unternehmenskredit
Die Tozo unterstützt Selbstständige (einschließlich ZZP’er) durch Einkommensunterstützung (maximal 3 Monate) und Unternehmenskredite. Die Regelung basiert auf dem bereits existierenden Beschluss Sozialhilfe für Selbstständige (Besluit bijstandverlening zelfstandigen), bei der ein Antrag nun schneller bearbeitet und ausgezahlt wird.

Die Lebensunterhaltzulage in Höhe des Mindestlohns ergänzt das Einkommen des Unternehmers und muss nicht zurückgezahlt werden. Selbstständige, die mehr verdienen als die Grenze für Sozialhilfe, oder neben ihrem Unternehmen Gehalt aus einem Arbeitsverhältnis beziehen, das höher ist als die Grenze für Sozialhilfe, erhalten keine Zulage.

Selbstständige Unternehmer, die infolge der Corona-Krise Liquiditätsprobleme haben, können einen Kurzzeitkredit zu einem reduzierten Zinssatz in Anspruch nehmen. Dieser beträgt maximal 10.157 EUR mit einem Zinssatz von 2%. Diese Kredite sind innerhalb von vier Wochen verfügbar. Die maximale Laufzeit ist drei Jahre und bis Januar 2021 braucht das Darlehen nicht abgelöst werden.

Bedingungen
Die Regelung gilt für Selbstständige, die ihr Unternehmen in den Niederlanden angemeldet haben und in den Niederlanden wohnen. Wir weisen darauf hin, dass im Ausland wohnhafte Unternehmer mit einem Unternehmen in den Niederlanden (bisher) nicht in beiden Ländern einen Anspruch geltend machen können. Antragsteller müssen unter anderem das Stundenkriterium für Steuervergünstigungen als Selbstständige erfüllen, was bedeutet, dass sie im letzten Jahr mindestens 1225 Stunden pro Jahr (24 Stunden pro Woche) als Selbständige tätig gewesen sein mussten.

Anträge
Anträge können durch ein digitales Antragsformular in der Kommune gestellt werden, in der der Antragsteller wohnt.

Beiträge Arbeitslosengeld  
Seit dem 1. Januar 2020 gelten unterschiedliche Beitragssätze für die Versicherungsleistungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitslosengeld. Seit Einführung dieser unterschiedlichen Beitragssätze sind die Arbeitgeberbeiträge für Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen niedriger als die für Arbeitnehmer mit “flexiblen” Verträgen. Zudem galt bisher, dass für Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen, die im Jahr 30% oder mehr Überstunden leisten, rückwirkend der höhere Beitragssatz berechnet wurde. In der Corona-Krise ist zu erwarten, dass in systemrelevanten Bereichen viele Überstunden geleistet werden. Da es nicht wünschenswert ist, diese Unternehmen mit einem hohen Beitragssatz zu „bestrafen“, wird diese gesetzliche Regelung angepasst.

Zudem galt aufgrund der Gesetzesänderung bisher die Verpflichtung, unbefristete Verträge, die bereits vor dem 31. Dezember 2019 bestanden, bis spätestens 1. April 2020 schriftlich festzusetzen, um die Bedingungen der niedrigeren Arbeitgeberbeiträge zu erfüllen. Diese Frist wird im Zuge der Corona-Krise um 3 Monate verlängert bis zum 1. Juli 2020.

Beihilfe für Unternehmer Betroffener Branchen (Tegemoetkoming Ondernemers Getroffen Sectoren (TOGS))

Die TOGS ist für Unternehmer gedacht, die durch die Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung des COVID-19 Virus direkt betroffen sind. Die Regierung hat eine detaillierte Übersicht erstellt. Betroffene Unternehmer, die die Bedingungen erfüllen, erhalten einmalig einen Betrag von EUR 4.000,-, um ihre Fixkosten bezahlen zu können. Bedingung ist, dass das Unternehmen eine ständige Niederlassung in den Niederlanden hat und außerhalb der eigenen Wohnung geführt wird. Anträge können über rvo.nl/tegemoetkomingcorona gestellt werden.

Ansprechpartner

Suzan van de Kam

Partner | Lawyer
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 (0)70 318 4297

Christel Prevoo

Associate | Lawyer
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 (0)20 237 11 15

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