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07-01-2025

Schwarze Liste der niederländischen Niedrigsteuerländer und nicht-kooperativen Länder gekürzt

Am 19. Dezember 2024 gab das niederländische Finanzministerium seine Schwarze Liste der niedrig besteuerten und unkooperativen Länder für das Steuerjahr 2025 bekannt. Es wurde beschlossen, Antigua und Barbuda, die Bahamas, Belize, die Turks- und Caicosinseln sowie die Seychellen von der Liste zu streichen.

Steuerliche Auswirkungen in den Niederlanden
Die Niederlande haben eine schwarze Liste für Länder ohne oder mit einem gesetzlichen Gewinnsteuersatz von weniger als 9 %. Die schwarze Liste der Niederlande umfasst auch die Länder, die auf der schwarzen Liste der unkooperativen Länder der EU (EU Blacklist) stehen. Die wichtigsten Auswirkungen der Aufnahme in die schwarze Liste der Niederlande sind:

  1. Anwendung der Regeln für kontrollierte ausländische Unternehmen für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen;
  2. kein Anspruch auf Erteilung eines Steuervorbescheids, wenn eine Transaktion oder eine Unternehmensstruktur in einem Land der Schwarzen Liste angesiedelt ist; und
  3. Anwendung einer Quellensteuer in Höhe von 25,8 % (2025) auf Dividenden-, Zins- und Lizenzgebührenzahlungen, die direkt an verbundene Unternehmen in Ländern auf der schwarzen Liste geleistet werden.

Für 2025 umfasst die schwarze Liste Anguilla, Bahrain, Barbados, Bermuda, die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln, Fidschi, Guernsey, Guam, die Isle of Man, Jersey, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, Turkmenistan, die US-Jungferninseln, US-Samoa und Vanuatu.

Die Aufnahme eines Landes in die niederländische Schwarze Liste gilt für das gesamte Kalenderjahr 2025, wobei die Liste jährlich mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr überprüft wird.

Schwarze Liste der EU
Die Schwarze Liste der EU wird zweimal jährlich vom Ecofin-Rat, d. h. den Finanzministern der EU, aktualisiert. Die Listung eines Landes kann zu einer obligatorischen Offenlegung gemäß DAC6 (wegen des Verweises in Kennzeichen C auf die Schwarze Liste der EU) und/oder der Richtlinie über die Offenlegung von Finanzinformationen für die Öffentlichkeit (wegen des Verweises auf die Schwarze Liste der EU und die sogenannte graue Liste der EU) führen. Für weitere Informationen über die Schwarze Liste der EU wird auf die Website des
Europäischen Rates verwiesen.

Stellen Sie Ihre Fragen gerne in eigener Sprache? Dann steht unsere Leiterin des German Desks, Friederike Henke, Ihnen zur Verfügung – nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Ansprechpartner

IJsbrand Uljée

Senior Associate | Tax adviser
Senden Sie mir eine E-Mail
+ 31 (0)20 333 8390

Jitze de Beer

Associate | Tax adviser
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