Friederike Henke
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Letzte Woche hat die niederländische Regierung die potentielle Übernahme der Amsterdamer IT Firma Solvinity durch die US-Amerikanische IT Firma Kyndryl verboten. Solvinity ist das Unternehmen, welches DigiD betreibt: das digitale Identitätsprüfungssystem der niederländischen Regierung, das den Bürgern ermöglicht, online sicher auf eine Vielzahl von staatlichen und öffentlichen Dienstleistungen zuzugreifen.
Das Verbot wurde, im Anschluss an eine Empfehlung des Büros für Investitionsprüfung (Bureau Toetsing Investeringen, „BTI“), durch die Staatssekretärin Aerdts für Wirtschaft und Klimapolitik in einem Brief an das Repräsentantenhaus verkündet. Obwohl solche Verbote relativ unüblich sind und bleiben (mehr dazu im Laufe des Artikels), lohnt es sich, die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot sowie den Verlauf eines entsprechenden Untersuchungsprozesses genauer zu beleuchten.
Das Büro für Investitionsprüfung (BTI)
Das Verbot der Übernahme von Solvinity durch Kyndryl wurde auf Basis einer entsprechenden Empfehlung des BTIs durchgesetzt. Das BTI ist Teil des Ministeriums für Wirtschaft und Klimapolitik und ist dafür verantwortlich, u.a. auf Basis des Gesetzes über die Sicherheit von Investitionen, Fusionen und Übernahmen (Wet veiligheidstoets investeringen, fusies en overnames, “Vifo-Gesetz”), Investitionen zu untersuchen, die möglicherweise die nationale Sicherheit gefährden oder öffentliche Interessen beinträchtigen.
Bei Investitionen in den Telekommunikationssektor, wie im Solvinity-Fall, findet eine sektorspezifische Investitionsbewertung innerhalb des Gesetzes zur unerwünschten Kontrolle im Telekommunikationssektor (Wet ongewenste zeggenschap telecommunicatie, “WOZT-Gesetz”) Anwendung. Basierend auf den Kriterien des WOZT-Gesetztes hat das BTI entschieden, dass die Übernahme von Solvinity öffentliche Interessen beinträchtigen könnte und hat daher ein komplettes Verbot der Transaktion empfohlen.
Gesetz zur unerwünschten Kontrolle im Telekommunikationssektor (WOZT-Gesetz)
In Kapitel 14a des Telekommunikationsgesetzes (Telecommunicatiewet) wird das WOZT-Gesetz genauer erläutert. Ziel des WOZT-Gesetzes ist es, Akquisitionen und andere Formen der Kontrollübernahmen im Kontext öffentlicher Interessen, und besonders der nationalen Sicherheitsinteressen, zu beurteilen. Das WOZT-Gesetz ist so konzipiert, dass unerwünschte Parteien davon abgehalten werden können, ein erhebliches Ausmaß an Kontrolle innerhalb der Telekommunikationsinfrastruktur zu erlangen und dies gegebenenfalls auszunutzen.
Den Kern des WOZT-Gesetzes bilden die Meldepflicht und die inhaltliche Prüfung. Sobald eine Partei beabsichtigt eine Mehrheitsbeteiligung in einem Telekommunikationsunternehmen zu erwerben und dies zu einem maßgeblichen Einfluss im Telekommunikationssektor führen würde, muss dies dem BTI gemeldet werden (Art. 14a.2 para. 1 Telekommunikationsgesetz). Auf Basis dessen kann die Ministerin den Erwerb oder die Beibehaltung einer solchen Kontrollbeteiligung verbieten, sollte dies öffentliche Interessen beeinträchtigen.
Das Konzept der „öffentlichen Interessen“ wird, wie im Vertrag über die Arbeitsweise der EU vorgesehen, in Art. 14a.1 des Telekommunikationsgesetzes als das Interesse der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit definiert. Die Begründung des WOZT-Gesetzes identifiziert zwei Risikoarten, die in diesem Kontext relevant sind. Erstens herrscht das Risiko, dass die Nutzung der Infrastruktur durch (die Androhung eines) Versagens des Versorgungsnetzes oder der Aussetzung von Dienstleistungen als Druckmittel genutzt werden könnte. Zweitens besteht die Gefahr, dass ein böswilliger Eigentümer, im Falle einer Verletzung der Kommunikationsvertraulichkeit, Zugriff auf den Inhalt solcher Kommunikation erlangen könnte.
Innerhalb des Briefs der Staatsekretärin zur Übernahme von Solvinity wurde nicht spezifiziert, welche Risiken den öffentlichen Interessen gegenüber hier eine Rolle spielen. Aufgrund der sensiblen Informationen und der nationalen Sicherheitsinteressen, die hier relevant sind, werden die Inhalte der Untersuchungen und Empfehlungen des BTIs generell nicht veröffentlicht.
Verbote von Investitionen oder Übernahmen durch das BTI bzw das Wirtschaftsministerium sind durchaus selten. In 2024 wurde nur eine einzelne Transaktion verboten. In 2025 wurde keine der 76 gemeldeten Transaktionen verboten oder nur unter Auflagen zugelassen. Die meisten dieser Meldungen wurden im Rahmen des Vifo-Gesetzes getätigt.
Verfügbare Abhilfemaßnahmen
Die Entscheidung über das Verbot wurde Kyndryl am 26. Mai 2026 mitgeteilt. Gemäß Art. 6.7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Algemene wet bestuursrecht), kann Kyndryl nun innerhalb von sechs Wochen Widerspruch einlegen.
Sollte Kyndryl beabsichtigen, die Aussetzung des Verbots bis zum Abschluss des Widerspruchverfahrens zu veranlassen, dann kann das Unternehmen einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen. Die Einlegung eines Widerspruchs führt nämlich nicht automatisch zur Aussetzung der Wirksamkeit der Entscheidung. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann beim Bezirksgericht Rotterdam Berufung eingelegt werden. Außerdem ist eine weitere Berufung vor dem Berufungsgericht für die Wirtschaft (College van Beroep voor het bedrijfsleven) möglich.
Fazit
Das Verbot der geplanten Übernahme von Solvinity durch Kyndryl zeigt, dass die niederländische Regierung dazu befugt ist, eine unerwünschte Kontrolle im niederländischen Telekommunikationssektor zu verhindern, insbesondere, wenn öffentliche Interessen auf dem Spiel stehen.
Obwohl die wesentlichen Gründe des BTI nicht offengelegt wurden, signalisiert die Entscheidung, dass Investitionen im wichtigen Telekommunikationssektor weiterhin willkommen sind, sofern sie keine inakzeptablen Risiken für die nationale Sicherheit oder andere geschützte öffentliche Interessen mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund wird potenziellen Investoren empfohlen, frühzeitig zu prüfen, welche Prüfungsverfahren für die geplante Transaktion gelten könnten, und gegebenenfalls informelle Gespräche mit den zuständigen Behörden aufzunehmen.
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