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20-06-2024

Update zum niederländischen UBO-Register

Kürzlich hat der niederländische Finanzminister Aktualisierungen des Registers für Ultimate Beneficial Owners (UBO-Register) veröffentlicht. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse:

Erfüllungsquote
Zum 1. März 2024 haben etwa 80 % der Unternehmen die UBO-Registrierung erfüllt.

Vorgeschlagene Änderung der UBO-Definition (Schwellenwert)
Derzeit gilt eine natürliche Person als UBO, wenn sie mehr als 25 % der Eigentums- oder Stimmrechte besitzt. Es wird vorgeschlagen, diese UBO-Schwelle auf 25 % oder mehr zu senken, d. h., dass eine natürliche Person mit genau 25 % der Eigentums- oder Stimmrechte ebenfalls als UBO eingestuft wird. Sofern dies umgesetzt wird, wird eine Reihe von Unternehmen und juristischen Personen ihre Eintragung in das UBO-Register überarbeiten müssen.

Zugang zum UBO-Register
Derzeit ist es möglich, dass ein Unternehmen seine UBO-Informationen über https://www.kvk.nl/ubo/inzien-gegevens/ abruft.

Ab dem 1. August 2024 wird es für Unternehmen möglich sein, einen beglaubigten Auszug aus dem UBO-Register zu erhalten. Diesen Auszug kann das Unternehmen als Nachweis für seine UBO-Registrierung gegenüber jeder Partei  verwenden, die verpflichtet ist, eine KYC-Due-Diligence-Prüfung durchzuführen,.

Es wird erwartet, dass Banken, Notare und Versicherungsgesellschaften im Sommer dieses Jahres wieder Zugang zum UBO-Register erhalten werden. Nach Wiedererlangung des Zugangs werden Banken, Notare und Versicherungsgesellschaften (erneut) verpflichtet sein,  Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten UBO-Register zu melden.

Support
Sollten Sie Fragen zu den oben genannten Punkten haben, wenden Sie sich bitte an unsere Experten bei BUREN.

Stellen Sie Ihre Fragen gerne in eigener Sprache? Dann steht unsere Leiterin des German Desks, Friederike Henke, Ihnen zur Verfügung – nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Ansprechpartner

Jan Greijdanus

Partner | Candidate civil-law notary
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 (0)20 333 8390 / +352 (0)2644 09 19

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