Jan Greijdanus
Counsel | Candidate civil law notary
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In dieser Woche hat der niederländische Finanzminister ein Schreiben veröffentlicht, das eine Aktualisierung des niederländischen Registers des Ultimate Beneficial Owners (das UBO-Register) enthält. Das UBO-Register ist das niederländische Pendant zum deutschen Transparenzregister und erfasst die wirtschaftlich Berechtigten von in den Niederlanden aktiven Unternehmen. Seit einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof ist der Zugang zum UBO-Register – wie in anderen EU-Staaten – stark eingeschränkt.
Dies sind die wichtigsten Erkenntnisse des Schreibens der Finanzministerin:
Erfüllungsquote
Bis zum 1. März 2024 haben etwa 80 % der Unternehmen und andere juristischen Personen die Pflicht zur UBO-Registrierung erfüllt.
Vorgeschlagene Änderung der UBO-Definition (Schwellenwert)
Derzeit gilt eine natürliche Person als UBO, wenn sie mehr als 25 % der Eigentums- oder Stimmrechte besitzt. Es wird vorgeschlagen, diese UBO-Schwelle auf 25 % oder mehr zu senken, d. h., dass eine natürliche Person mit genau 25 % der Eigentums- oder Stimmrechte ebenfalls als UBO eingestuft wird. Wenn dies umgesetzt wird, wird eine Reihe von Unternehmen und juristischen Personen ihre Eintragung in das UBO-Register überarbeiten müssen.
Zugang zum UBO-Register
Derzeit ist es für Unternehmen bereits möglich, UBO-Informationen über https://www.kvk.nl/ubo/inzien-gegevens/ zu erhalten.
Ab dem 1. Juni 2024 wird es für Unternehmen möglich sein, einen beglaubigten Auszug aus dem UBO-Register zu erhalten. Diesen Auszug kann das Unternehmen zum Nachweis der UBO-Registrierung gegenüber jeder Partei/Beziehung verwenden, die verpflichtet ist, eine KYC-Due-Diligence durchzuführen, bis diese Partei/Beziehung selbst wieder Zugang zum UBO-Register erhält.
Es wird erwartet, dass Banken, Notare und Versicherungsgesellschaften etwa im Sommer dieses Jahres wieder Zugang zum UBO-Register erhalten werden. Nach Wiedererlangung des Zugangs werden Sie (erneut) verpflichtet sein, dem UBO-Register Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten zu melden.
Unterstützung
Sollten Sie Fragen zu den oben genannten Punkten haben, wenden Sie sich bitte an unsere Experten bei BUREN.
Stellen Sie Ihre Fragen gerne in eigener Sprache? Dann steht unsere Leiterin des German Desks, Friederike Henke, Ihnen zur Verfügung – nehmen Sie gerne Kontakt auf.
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