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04-01-2024

BTI veröffentlicht Leitlinien für Sicherheitsprüfungsgesetz

Am 1. Juni 2023 ist das Gesetz über die Sicherheitsprüfung von Investitionen, Fusionen und Übernahmen (Wet Veiligheidstoets investeringen, fusies en overnames, Sicherheitsprüfungsgesetz, auch als "Vifo-Gesetz" bezeichnet) in Kraft getreten. Das Sicherheitsprüfungsgesetz sieht einen Mechanismus zur Überprüfung von M&A-Transaktionen vor, an denen Unternehmen beteiligt sind, die in den Niederlanden als Betreiber von Firmengeländen oder als Anbieter “vitaler” (kritischer) Infrastruktur tätig sind oder im Bereich (hoch-)sensibler Technologie aktiv ist. Seitdem müssen Fusionen und Übernahmen, die die Anforderungen des Sicherheitsprüfungsgesetzes erfüllen, dem Büro für Investitionsscreening (Bureau Toetsing Investeringen, BTI) gemeldet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem vorherigen Artikel: : https://www.burenlegal.com/en/news/dutch-security-test-act-force-1-june-2023.

Seit dem Inkrafttreten des Vifo-Gesetzes hat BUREN Mandanten bei mehreren Transaktionen beraten, die in den Anwendungsbereich des Sicherheitsprüfungsgesetzes fielen. Die Neuheit der Gesetzgebung hat zu Unklarheiten über den Anwendungsbereich des Sicherheitsprüfungsgesetzes bei einigen Transaktionen geführt. Es kann schwierig  zu beurteilen sein, in welchen Fällen eine Übertragung von Vermögenswerten als Änderung der Kontrolle über ein Zielunternehmen anzusehen ist. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Analyse von einer Partei durchgeführt wird, die eine gewisse Distanz zum Zielunternehmen hat, wie z. B. ein Insolvenzverwalter.

In dem Bemühen um Klarheit hat das BTI nun Leitlinien zu bestimmten Schlüsselkriterien des Sicherheitsprüfungsgesetzes veröffentlicht, die auf den Fallerfahrungen des BTIder letzten sechs Monaten beruhen. Die Leitlinien werden im Laufe der Zeit auf der Grundlage sich ändernder Erkenntnisse, Markt- oder Technologieentwicklungen oder Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften ergänzt werden.

Diese Leitlinien beziehen sich auf die folgenden Themen:

  1. Interne Umstrukturierungen
    In diese
    rLeitlinie wird definiert, wann eine interne Umstrukturierung als Erwerb im Sinne des Sicherheitsprüfungsgesetzes gilt.
  2. Definition von Vermögenswerten
    In dieser Leitlinie wird erläutert, wann der Erwerb eines oder mehrerer Vermögenswerte als Erwerb im Sinne von Artikel 2(e) des Sicherheitsprüfungsgesetzes gilt.
  3. Aktiv in sensiblen Technologien
    Dieser Leitlinie befasst sich mit der Frage,
    wie festgestellt werden kann, dass ein Unternehmen im Bereich der sensiblen Technologien tätig ist. Dabei handelt es sich um Technologien, die in Artikel 8(1) (EU Dual Use Verordnung) und in Artikel 8(3) des Vifo-Gesetzes (die zusätzlich als sensibel bezeichneten Technologien) genannt werden.

Wir werden Sie demnächst in separaten Artikeln über den Inhalt der Leitlinien informieren.

Die niederländischen Leitlinien sind hier zu finden: https://www.bureautoetsinginvesteringen.nl/documenten/publicaties/2023/12/13/handleidingen

Wenn Sie Fragen zum Sicherheitsprüfungsgesetz haben oder Hilfe beim Ausfüllen des BTI-Meldeformulars benötigen, wenden Sie sich bitte unter an Friederike Henke, Susanna Tang oder an einen der anderen BUREN-Spezialisten unserer Corporate M&A Abteilung.

Ansprechpartner

Friederike Henke

Leiterin German Desk | Advocaat & Rechtsanwältin
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 20 333 8390

Susanna Tang

Senior Associate | Lawyer
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 (0)20 333 83 90

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