Friederike Henke
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Das Büro für Investitionsprüfung (Bureau Toetsing Investeringen, „BTI“) hat kürzlich seine Leitlinie „Tätigkeit im Bereich sensibler Technologien“ aktualisiert. Diese Leitlinie konkretisiert, wann ein Unternehmen als im Bereich sensibler Technologien tätig gilt.
Die BTI-Leitlinie ist Teil einer Reihe von Veröffentlichungen, die Klarheit über den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Sicherheitsprüfung von Investitionen, Fusionen und Übernahmen (Wet veiligheidstoets investeringen, fusies en overnames, Sicherheitsprüfungsgesetz, auch „Vifo-Gesetz“ genannt) schaffen sollen. Das Vifo-Gesetz gilt für Investitionen, Fusionen und Übernahmen in Unternehmen, die in den Niederlanden im Bereich (hoch-)sensibler Technologien tätig sind, einen Unternehmenskampus betreiben oder als Anbieter kritischer Infrastruktur eingestuft werden. Solche Transaktionen sind beim BTI, das für die inhaltliche Prüfung zuständig ist, zu melden. Nach unserer Erfahrung betreffen die meisten Meldungen Investitionen in Unternehmen, die im Bereich sensibler Technologien tätig sind.
Die ursprüngliche Leitlinie stammt aus dem Jahr 2023 und wurde nun auf Grundlage aktueller Erfahrungen und Erkenntnisse überarbeitet. Die aktualisierte Leitlinie enthält:
I. Präzisierungen zur Definition von „Tätigkeit im Bereich sensibler Technologien“
II. Erläuterungen zu ausgewiesenen Kategorien sensibler Technologien
I. Präzisierungen zur Definition von „Tätigkeit im Bereich sensibler Technologien“
Das Vifo-Gesetz definiert „sensible Technologien“ als (1) Güter mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der EU-Dual-Use-Verordnung sowie (2) Militärgüter gemäß der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU. Weitere Durchführungsverordnungen können den Anwendungsbereich konkretisieren. Bislang gilt das Besluit toepassingsbereik sensitieve technologie (Erlass zum Anwendungsbereich sensibler Technologien), das wir bereits in einem früheren Beitrag zusammengefasst haben.
Ein weiterer Erlass befindet sich in Vorbereitung.
Die aktualisierte Leitlinie enthält folgende Klarstellungen:
Praxiserfahrung
In unserer jüngsten M&A-Praxis hat BUREN genau solche Fälle begleitet – etwa eine Transaktion mit einem Unternehmen, das mit biologischen Materialien arbeitet, sowie eine Transaktion mit einem Softwareunternehmen im Bereich VPN- und Verschlüsselungstechnologie. In beiden Fällen war ausschlaggebend, ob das Unternehmen tatsächlichen Zugang zu sensiblen Technologien und entsprechendes Fachwissen hatte. Dies erfordert eine gründliche Analyse und ein tiefes Verständnis des Geschäftsmodells. Nach unserer Erfahrung ist das BTI offen für informelle, anonyme Vorgespräche.
II. Ausgewiesene Kategorien sensibler Technologien
Die aktualisierte Leitlinie enthält zudem Erläuterungen zu bestimmten Kategorien sensibler Technologien, die bereits im Besluit toepassingsbereik sensitieve technologie genannt sind:
Fazit
Die Leitlinie „Tätigkeit im Bereich sensibler Technologien“ – ebenso wie andere BTI-Leitlinien – wird von Zeit zu Zeit an neue Erkenntnisse, Markt- oder Technologieentwicklungen sowie Änderungen der Rechtslage angepasst.
Bei Fragen zum Vifo-Gesetz oder zur Einreichung einer BTI-Meldung – oder wenn Sie Unterstützung bei der Beurteilung benötigen, ob eine Meldung erforderlich ist – wenden Sie sich bitte an Friederike Henke, Susanna Tang, Anniek Edzes Koerts oder ein anderes Mitglied des Corporate-Teams von BUREN.
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