19-09-2025

Aktualisierte BTI-Leitlinie zum Sicherheitsprüfungsgesetz – Tätigkeiten im Bereich sensibler Technologien

Das Büro für Investitionsprüfung (Bureau Toetsing Investeringen, „BTI“) hat kürzlich seine Leitlinie „Tätigkeit im Bereich sensibler Technologien“ aktualisiert. Diese Leitlinie konkretisiert, wann ein Unternehmen als im Bereich sensibler Technologien tätig gilt.

Die BTI-Leitlinie ist Teil einer Reihe von Veröffentlichungen, die Klarheit über den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Sicherheitsprüfung von Investitionen, Fusionen und Übernahmen (Wet veiligheidstoets investeringen, fusies en overnames, Sicherheitsprüfungsgesetz, auch „Vifo-Gesetz“ genannt) schaffen sollen. Das Vifo-Gesetz gilt für Investitionen, Fusionen und Übernahmen in Unternehmen, die in den Niederlanden im Bereich (hoch-)sensibler Technologien tätig sind, einen Unternehmenskampus betreiben oder als Anbieter kritischer Infrastruktur eingestuft werden. Solche Transaktionen sind beim BTI, das für die inhaltliche Prüfung zuständig ist, zu melden. Nach unserer Erfahrung betreffen die meisten Meldungen Investitionen in Unternehmen, die im Bereich sensibler Technologien tätig sind.

Die ursprüngliche Leitlinie stammt aus dem Jahr 2023 und wurde nun auf Grundlage aktueller Erfahrungen und Erkenntnisse überarbeitet. Die aktualisierte Leitlinie enthält:

I. Präzisierungen zur Definition von „Tätigkeit im Bereich sensibler Technologien“
II. Erläuterungen zu ausgewiesenen Kategorien sensibler Technologien

I. Präzisierungen zur Definition von „Tätigkeit im Bereich sensibler Technologien“
Das Vifo-Gesetz definiert „sensible Technologien“ als (1) Güter mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der EU-Dual-Use-Verordnung sowie (2) Militärgüter gemäß der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU. Weitere Durchführungsverordnungen können den Anwendungsbereich konkretisieren. Bislang gilt das Besluit toepassingsbereik sensitieve technologie (Erlass zum Anwendungsbereich sensibler Technologien), das wir bereits in einem früheren Beitrag zusammengefasst haben. 
Ein weiterer Erlass befindet sich in Vorbereitung.

Die aktualisierte Leitlinie enthält folgende Klarstellungen:

  • Ein Unternehmen gilt als im Bereich sensibler Technologien tätig, wenn es Forschung betreibt oder Produkte für die kommerzielle Nutzung entwickelt, verarbeitet oder herstellt. Die Produktion von Vorprodukten, die weder als Dual-Use-Güter noch als Militärgüter eingestuft sind, fällt nicht unter das Vifo-Gesetz. Investitionen in solche Unternehmen sind gegenüber der BIT nicht meldepflichtig.
  • Ein Unternehmen, das ein Vorprodukt einkauft, welches als Dual-Use- oder Militärgut oder als (hoch-)sensible Technologie im Sinne des Vifo-Gesetzes eingestuft ist, und dieses Vorprodukt lediglich in ein Endprodukt integriert, ohne über das technische Know-how für dessen Herstellung zu verfügen, gilt grundsätzlich nicht als im Bereich sensibler Technologien tätig. Werden jedoch bei der Verarbeitung oder Integration wesentliche Änderungen vorgenommen oder technische Spezifikationen offengelegt, sodass ein tiefergehendes technologisches Wissen erlangt wird, fällt die Tätigkeit unter den Anwendungsbereich des Vifo-Gesetzes. In diesen Fällen sind Investitionen beim BTI zu melden.

Praxiserfahrung
In unserer jüngsten M&A-Praxis hat BUREN genau solche Fälle begleitet – etwa eine Transaktion mit einem Unternehmen, das mit biologischen Materialien arbeitet, sowie eine Transaktion mit einem Softwareunternehmen im Bereich VPN- und Verschlüsselungstechnologie. In beiden Fällen war ausschlaggebend, ob das Unternehmen tatsächlichen Zugang zu sensiblen Technologien und entsprechendes Fachwissen hatte. Dies erfordert eine gründliche Analyse und ein tiefes Verständnis des Geschäftsmodells. Nach unserer Erfahrung ist das BTI offen für informelle, anonyme Vorgespräche.

II. Ausgewiesene Kategorien sensibler Technologien
Die aktualisierte Leitlinie enthält zudem Erläuterungen zu bestimmten Kategorien sensibler Technologien, die bereits im Besluit toepassingsbereik sensitieve technologie genannt sind:

  • Photonik (AST 2): Unternehmen, die Produkte auf Basis photonischer Technologien entwickeln, verarbeiten, herstellen oder in Vor- oder Endprodukte integrieren oder Forschungsarbeiten mit kommerzieller Zielsetzung durchführen, fallen unter das Vifo-Gesetz. Dazu gehören sowohl Konsumgüter wie Displays, Kameras, Telefone, Internetanwendungen, Solarpaneele und Beleuchtung als auch militärische Produkte wie Nachtsichtgeräte oder Sensoren für Sicherheitsanwendungen. Auch die medizinische Spektroskopie auf Basis von Lichtwellen wird erfasst.
  • Halbleitertechnologie (AST 3): Unternehmen mit spezifischer Expertise in der Chipproduktion, in der Herstellung von industriellen Chipmaschinen oder in Chipdesign-Software. Dies umfasst auch MEMS (mikro-elektromechanische Systeme), also mikroskopische Geräte mit elektronischen und beweglichen Komponenten, bestehend aus einer Recheneinheit (z. B. Mikroprozessor) und Sensoren oder Aktoren.
  • Hochsicherheitsprodukte (High Assurance Technology, AST 4): Unternehmen, die Produkte herstellen, die auf der vom Algemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst (AIVD) bewerteten Liste der Sicherheitsprodukte aufgeführt sind, gelten als im Bereich der Hochsicherheitstechnologien tätig. Dies gilt nicht für die vom AIVD separat geprüften BPSA-Produkte.

Fazit
Die Leitlinie „Tätigkeit im Bereich sensibler Technologien“ – ebenso wie andere BTI-Leitlinien – wird von Zeit zu Zeit an neue Erkenntnisse, Markt- oder Technologieentwicklungen sowie Änderungen der Rechtslage angepasst.

Bei Fragen zum Vifo-Gesetz oder zur Einreichung einer BTI-Meldung – oder wenn Sie Unterstützung bei der Beurteilung benötigen, ob eine Meldung erforderlich ist – wenden Sie sich bitte an Friederike Henke, Susanna Tang, Anniek Edzes Koerts oder ein anderes Mitglied des Corporate-Teams von BUREN.

Ansprechpartner

Friederike Henke

Partner | Advocaat | Rechtsanwältin
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 20 333 8390

Susanna Tang

Senior Associate | Lawyer
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Anniek Edzes Koerts

Associate | Lawyer
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