Ruud Brunninkhuis
Senior Associate | Lawyer
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Das Interimsgesetz über die transparente beschleunigte Liquidation wird am 15. November 2023 in Kraft treten. Mit diesem Beitrag möchten wir Sie über die wichtigsten Auswirkungen des Gesetzes informieren.
Inhalt des Gesetzesvorschlags
Rechenschaftspflicht und Offenlegungspflicht
Die beschleunigte Liquidation, in der Niederlanden auch Turboliquidation genannt (turboliquidatie), bezieht sich auf die Auflösung (auf eigene Initiative) von juristischen Personen ohne Vermögen im Sinne von Artikel 2:19 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (DCC). Der vierte Absatz von Artikel 2:19 DCC erklärt dies: wenn die juristische Person zum Zeitpunkt der Auflösung kein Vermögen mehr hat, hört sie auf zu existieren. Der Zeitpunkt der Auflösung fällt mit dem Zeitpunkt der Beendigung der juristischen Person zusammen. Dasvorläufige Gesetz über die Transparenz der Turboliquidation (de Tijdelijke wet transparantie turboliquidatie) hat zum Ziel, die Transparenz bei der Turboliquidation zu erhöhen. Auf diese Weise hofft die niederländische Regierung, Missbrauch bei der Beendigung von juristischen Personen im Wege der Turboliquidation zu verhindern. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen die juristische Person aufhört zu existieren und Schulden hinterlässt.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Rechenschafts- und Offenlegungspflicht für die Geschäftsführung vor. Wird die juristische Person durch eine Turboliquidation aufgelöst, muss der Geschäftsführung innerhalb von vierzehn Tagen nach der Auflösung folgende Unterlagen beim Handelsregister der Handelskammer einreichen:
Darüber hinaus muss der Geschäftsführung die Gläubiger der aufgelösten juristischen Person unverzüglich schriftlich von der Einreichung der Unterlagen in Kenntnis setzen.
Ausschluss von Geschäftsführern
Mit dem Gesetzesentwurf wird auch ein zivilrechtliches Geschäftsführungsverbot für (derzeitige und ehemalige) Geschäftsführeren oder de facto-Geschäftsführeren eingeführt, wenn die juristische Person durch einen Auflösungsbeschluss oder einen Beschluss der Handelskammer aufgelöst wurde und gleichzeitig aufgehört hat zu existieren, während ein oder mehrere Gläubiger nicht vollständig oder teilweise bezahlt wurden. Der zivilrechtliche Ausschluss von Geschäftsführern ist eine rechtliche Gelegenheit, Geschäftsführern, die im Vorfeld eines Konkurses Betrug begehen oder sich der Misswirtschaft schuldig machen, die Geschäftsführung zu entziehen. Das Verbot verhindert vorübergehend, dass Geschäftsführer, juristische Personen leiten.
Für den Fall, dass Schulden bestehen bleiben, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Geschäftsführer von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden können, wenn sie:
Vorläufiger Charakter
Der Gesetzesentwurf ist auf zwei Jahre befristet, enthält aber auch die Möglichkeit, ihn zu verlängern, wenn die Absicht besteht, die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen dauerhaft einzuführen. Der Hauptgrund für den befristeten Charakter ist aber, dass das Gesetz schnell eingeführt werden kann, ohne dass eine strukturelle Gesetzesänderung durchgeführt wird.
Wie können wir Ihnen behilflich sein?
BUREN kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es darum geht, mit einer Turboliquidation umzugehen. Stellen Sie Ihre Fragen gerne in eigener Sprache? Dann steht unsere Leiterin des German Desks Friederike Henke Ihnen zur Verfügung - nehmen Sie gerne Kontakt auf.
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