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07-08-2023

Europäische Untersuchungen gegen Unternehmen, die ausländische Subventionen erhalten

Im Januar diesen Jahres, ist die Verordnung über ausländische Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren, (EU-Verordnung 2022/2560) in Kraft getreten. Diese Verordnung ist besonders wichtig für alle Unternehmen, die ausländische Subventionen erhalten und in der Europäischen Union wirtschaftlich tätig sind. Sie soll zum ordnungsgemäßen Funktionieren des EU-Binnenmarktes beitragen, indem sie gegen Verzerrungen vorgeht, die durch solche Subventionen entstehen können.

Seit dem 12. Juli 2023 ist die Europäische Kommission nun befugt, Untersuchungen von Fusionen und Beschaffungsvorgängen einzuleiten. Diese Untersuchungen ermöglichen die Ermittlung und Prävention von potenziellen Problemen, die durch ausländische Subventionen im europäischen Binnenmarkt verursacht werden können. Zu den weitreichenden Befugnissen, die der Kommission in diesem Zusammenhang eingeräumt werden, um die von ihr als notwendig erachteten Marktinformationen einzuholen, gehören Anordnungen zur Auskunftserteilung, Nachprüfungen und Marktuntersuchungen in bestimmten Sektoren sowie zwei Notifizierungsverfahren. Fusionen und Angebote in öffentlichen Ausschreibungen müssen jedoch erst ab dem 12. Oktober gemeldet werden.

Für die Zwecke dieser Verordnung liegt ein „anmeldepflichtiger Zusammenschluss“ vor, wenn bei einem Zusammenschluss;

  1. mindestens eines der fusionierenden Unternehmen, das erworbene Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen in der Union niedergelassen ist und in der Union einen Gesamtumsatz von mindestens 500 Mio. EUR erzielt und
  2. die folgenden Unternehmen in den drei Jahren vor Vertragsabschluss, Veröffentlichung des Übernahmeangebots oder Erwerb einer die Kontrolle begründenden Beteiligung von Drittstaaten finanzielle Zuwendungen von insgesamt mehr als 50 Mio. EUR erhalten haben: i) bei einer Übernahme der oder die Erwerber und das erworbene Unternehmen, ii) bei einer Fusion die fusionierenden Unternehmen, iii) bei einem Gemeinschaftsunternehmens die Unternehmen, die das Gemeinschaftsunternehmen gründen und das Gemeinschaftsunternehmen.

Aber in welchen Situationen ist die EU der Ansicht, dass es zu Verzerrungen des Binnenmarktes kommen kann? Aus der Verordnung geht eindeutig hervor, dass eine Verzerrung besteht, wenn Subventionen vollständig oder teilweise für die Finanzierung von Fusionen verwendet werden, die eine Änderung der Kontrolle über EU-Unternehmen verursachen können. Ein Risiko von einer Verzerrung besteht auch wenn in der EU Verträge an Unternehmen vergeben werden, die durch die Subventionen profitieren können. So muss bei M&A Transaktionen neben der Fusionskontrolle und der Analyse der ausländischen Direktinvestitionen (FDI) auch geprüft werden, ob die Transaktion zusätzliche Bedingungen erfüllt, die von der Kommission genehmigt werden müssen. Dies wirkt sich auf den Zeitplan und die Kosten der Transaktion aus. Andererseits müssen Unternehmen, die sich an künftigen öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, auch prüfen, ob sie von der neuen Regelung betroffene Unteraufträge erhalten haben.

Die Verordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf Fusions- und Übernahmevorgänge (M&A) sowie auf öffentliche Vergabeverfahren. Wir raten den Unternehmen daher, rechtzeitig die entsprechenden Analysen durchzuführen, um unerwartete Überraschungen zu vermeiden!

Stellen Sie Ihre Fragen gerne in eigener Sprache? Dann steht unsere Leiterin des German Desks Friederike Henke Ihnen zur Verfügung - nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Ansprechpartner

Paul Josephus Jitta

Partner | Lawyer
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+31 (0)20 333 8395

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