22-05-2025

Kontrolle von ArbeitnehmerInnen und ihr Recht auf Privatsphäre

Angenommen, Sie vermuten, dass ein Mitarbeiter betrügt, sensible Unternehmensinformationen an die Konkurrenz weitergibt oder während der Arbeitszeit (auch im Homeoffice) übermäßig viel private Zeit nutzt. Statt den oder die MitarbeiterIn direkt zu konfrontieren, kann es ratsam sein, zunächst Beweise zu sammeln – etwa durch Kontrolle von E-Mails, Videoüberwachung, Abhören von Telefongesprächen oder sogar durch ein privates Ermittlungsbüro. Die zentrale Frage ist: Ist eine solche Kontrolle mit dem Datenschutz des Mitarbeiters vereinbar? Worauf sollten General Counsel achten, um die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu wahren? Wie weit darf Kontrolle gehen – und was droht, wenn ein Unternehmen das Recht auf Privatsphäre verletzt?

Das Recht auf Privatsphäre der Mitarbeiter

ArbeitnehmerInnen haben auch am Arbeitsplatz Anspruch auf Privatsphäre – verankert im niederländischen Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem niederländischen Implementierungsgesetz der DSGVO, im niederländischen als AVG abgekürzt. Arbeitgeber müssen dieses Recht auch bei Kontrollen respektieren.

Bedingungen für Kontrolle

Kontrollen sind nicht grundsätzlich verboten, doch Arbeitgeber müssen strenge Voraussetzungen beachten:

  1. Rechtsgrundlage: Es bedarf einer legitimen Grundlage – meist das „berechtigte Interesse“ des Unternehmens (z. B. Sicherheit), das über dem Datenschutzinteresse des Mitarbeiters stehen muss.
  2. Notwendigkeit: Die Kontrolle muss erforderlich sein und verhältnismäßig – ein weniger invasives Vorgehen darf nicht ausreichend sein.
  3. Informationspflicht: Mitarbeiter müssen vorab wissen, welche Kontrolle möglich ist, wie sie abläuft und warum sie stattfindet. Eine solche Regelung sollte schriftlich in Richtlinien oder -handbüchern niedergelegt sein – und ggf. mit dem Betriebsrat abgestimmt.
  4. Schutz der vertraulichen Kommunikation: Private E-Mails oder Telefonate dürfen nicht ohne Weiteres eingesehen werden.

Datenschutzauswirkung und behördliche Rücksprache

  • Bei umfangreichen oder systematischen Kontrollen – etwa E-Mail- & Internetüberwachung, GPS-Tracking in Firmenwagen oder Kameraüberwachung zur Betrugsprävention – ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) erforderlich.
  • Zeigt diese, dass ein hohes Risiko für die Privatsphäre besteht, muss vor Beginn der Maßnahme mit der niederländischen Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens) Rücksprache gehalten werden.

Verdeckte (heimliche) Kontrollen

Heimliche Kontrollen sind nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt: Es muss ein konkreter Verdacht auf rechtswidriges Verhalten bestehen, und sie dürfen nur zeitlich begrenzt durchgeführt werden. Permanente Überwachung ist untersagt.

Risiken bei Verstößen

  • Mitarbeiter können Schadenersatz verlangen – entweder nach der DSGVO, wegen unrechtmäßiger Handlung oder als „billige Entschädigung“ im Rahmen einer Kündigung, ohne dass ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss.
  • Im Streitfall können unrechtmäßig erlangte Beweise im Kündigungsverfahren angefochten werden. Dennoch wird das Interesse an der Wahrheitsfindung in der Regel stärker gewichtet, sodass solche Beweise oft zulässig sind – nur die Folgen für das Beweisverhalten werden berücksichtigt.

Empfehlung

Achten Sie stets auf das Recht auf Privatsphäre – etablieren Sie klare Richtlinien oder Protokolle zur Mitarbeiterüberwachung, um Konflikte mit Aufsichtsbehörden oder Mitarbeitern zu vermeiden. Ob E-Mail-Kontrolle, Videoüberwachung oder vergleichbare Maßnahmen – jede Maßnahme ist individuell nach den genannten Bedingungen zu bewerten.

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf der Website von
GCN – General Counsel Netherlands 

Stellen Sie Ihre Fragen gerne in eigener Sprache? Dann steht unsere Leiterin des German Desks, Friederike Henke, Ihnen zur Verfügung – nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Ansprechpartner

Epke Spijkerman

Partner | Lawyer
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 (0)20 237 1116

Christel Prevoo

Senior Associate | Lawyer
Senden Sie mir eine E-Mail
+31 (0)20 333 8390

Follow us!
Subscribe newsletter  LinkedIn

Anverwandte News & Updates