Ulrich Koeze
Senior Associate | Lawyer
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Am 14. November 2023 hat der Senat (Erste Kammer der Niederlanden - „Eerste Kamer“) den Gesetzentwurf über unbefristete Mietverträge verabschiedet. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird es Vermietern - von Ausnahmen abgesehen - nicht mehr möglich sein, Unterkünfte befristet zu vermieten.
Zuvor war es möglich, Wohneinheiten (bis zu 2 Jahre) und alle anderen Unterkünfte (bis zu 5 Jahre) für einen befristeten Zeitraum zu vermieten.
Ausnahmen
Wenn das Gesetz in Kraft tritt, ist die befristete Vermietung von Wohnraum nur noch möglich, wenn:
Bestehende Mietverträge
Die neuen Rechtsvorschriften gelten nur für Mietverträge, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgeschlossen werden.
Inkrafttreten
Ursprünglich war der 1. Januar 2024 als Datum des Inkrafttretens vorgesehen, dieses Datum wurde jedoch verschoben. Das genaue Datum des Inkrafttretens ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt und hängt von der Dauer des Erstellungsverfahrens der in dem (geändertem) Artikel 7:271 Absatz 2 des niederländischen Zivilgesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) genannten Ratsverordnung ab. Die Regierung strebt ein rasches Inkrafttreten des Gesetzes an. Als Zieltermin wird derzeit der 1. Juli 2024 genannt.
Noch Fragen?
Wenn Sie sich fragen, wie sich das Gesetz über unbefristete Mietverträge auf Sie auswirken wird, kontaktieren Sie uns gerne.
Stellen Sie Ihre Fragen gerne in eigener Sprache? Dann steht unsere Leiterin des German Desks, Friederike Henke, Ihnen zur Verfügung – nehmen Sie gerne Kontakt auf.
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